Dextro Plausibilitätsprüfung
DEXTRO Ratings bietet Beratern und Vermittlern einen ganz besonderen Service an – die Übernahme der Plausibilitätsprüfung. Wer Alternative Investment Funds vertreibt oder vermittelt, ist verpflichtet, den Prospekt und damit das Produkt an sich auf wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Plausibilität hin zu prüfen. Die Prüfung erfordert einen hohen Zeitaufwand. Wird sie fehlerhaft durchgeführt, kann sie ein enormes Haftungsrisiko nach sich ziehen. Die positive Nachricht: Die Prüfung ist auslagerungsfähig. Berater und Vermittler können sich also externe Unterstützung holen und damit sowohl Zeit sparen als auch Fehler vermeiden. Allerdings sollten der externe Dienstleister und dessen Prüfberichte vorab genau unter die Lupe genommen werden. Wird eine Prüfung nur suggeriert, aber nicht ordnungsgemäß durchgeführt, liegt die Haftung am Ende beim Vermittler, der den Prüfungsnachweis zu führen hat.
Zunächst sollte der Leistungsumfang der Prüfung im Vertrag zwischen Vermittler und Auslagerungspartner nach § 25a Abs. 2 KWG präzise definiert werden. Die Plausibilitätsprüfung muss den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) einer Bank entsprechen. Darüber hinaus sollten die Prozesse des Auslagerungspartners für derartige Produktprüfungen zertifiziert sein. Beispielsweise gibt eine Zertifizierung nach IDW PS 951 Typ B zu erkennen, dass er über adäquate Qualitätssicherungsprozesse verfügt. Wenn darüber hinaus die Analyseplattform und die Methodik im Rahmen einer IDW PS 880 Zertifizierung überprüft worden sind, kann der Vermittler davon ausgehen, dass eine belastbare Plausibilitätsprüfung durchgeführt wird.
Das zertifizierte Ratingunternehmen DEXTRO will bei Plausibilitätsprüfungen eine Benchmark auf dem Markt setzen. DEXTRO wendet die gleiche Methodik an, die bei Kreditratingverfahren der Banken zum Standard gehört. Damit erfüllt das Unternehmen die Kriterien des “banküblichen kritischen Sachverstands“, die mehrere Gerichtsurteile bei derartigen Prüfungen gefordert haben.